Alle Sorten der Kulturpflanzen sind « öffentliche Sorten » und müssen öffentlich bleiben. Sie dürfen für die Züchtung verwendet werden, jedoch darf keine aus ihnen abgeleitete Eigenschaft patentiert oder sonstwie der Öffentlichkeit entzogen werden. Mehr zum Thema:
pro specie rara
Text bei der Eidgenossenschaft (englisch)
deutscher Text (der Genbank Deutschland)